Wenn Sie die Pflege eines Angehörigen übernehmen, heißt es nicht, dass Sie sich zwangsläufig um alle Angelegenheiten der pflegebedürftigen Person kümmern müssen. Was zu ihrem Aufgabengebiet letztlich gehört, hängt vom Pflegegrad ab und inwieweit die Personen ihren eigenen Alltag selbstständig bewältigt. Nachfolgend erfahren Sie einiges, was Sie zur häuslichen Pflege wissen müssen.
Welche Personen gelten als Pflegebedürftig?
Menschen, welche aufgrund einer Krankheit, Behinderung oder aus altersbedingten Gründen ihren Alltag nicht mehr dauerhaft selbstständig erledigen. Sondern dabei auf Hilfe anderer angewiesen sind, gelten als pflegebedürftig. Der Pflegebedarf wird in Deutschland in Pflegegrad eins bis fünf unterteilt. Sobald die Pflegekasse einen Pflegegrad zuerkannt hat, richtet sich nach dessen auch die einzelnen Unterstützungsleistungen.
Die häusliche Pflege durch einen Angehörigen
Die häusliche Pflege umfasst die Hilfe der pflegebedürftigen Person im alltäglichen Leben. Dabei kann die zu pflegende Person im eigenen Haushalt oder im Haushalt der Pflegeperson unterstützt werden.
Hilfen und Leistungen für pflegende Angehörige
Als unterstützender Angehöriger erhalten Sie keine direkte finanzielle Hilfe. In der Regel wird es allerdings so gehandhabt, dass die pflegebedürftige Person ihnen ihr Pflegegeld auszahlt. Des Weiteren stehen pflegenden Angehörigen Leistung zur Absicherung wie Arbeitslosen-, Renten und Unfallversicherung zu. Dies gilt für eine nicht erwerbsmäßige Pflege um zehn Stunden an mindestens zwei Tagen pro Woche. Dazu muss die zu pflegende Person den Pflegegrad zwei bis fünf anerkannt bekommen. Welchen genauen Umfang die Leistungen haben, richtet sich nach Pflegeleistung sowie Pflegegrad.
Die häusliche Pflege trotz eigener Erwerbstätigkeit
Eine Erwerbstätigkeit und die Pflege eines Angehörigen lassen sich nur schwer miteinander vereinbaren. In solchen Fällen kann es nötig sein, den Beruf auf Eis zu legen oder zumindest einzuschränken. Sollten Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben Sie die Möglichkeit, für bis zu sechs Monate in Pflegezeit zu gehen. Allerdings entfallen während der Zeit jegliche Lohnansprüche. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht Anspruch auf eine Familienpflegezeit. Diese ermöglicht es ihnen, ihre wöchentliche Arbeitszeit für einen Zeitraum bis zu zwei Jahren auf 15 Stunden zu reduzieren. Um Lohnverluste auszugleichen, können Sie während der Pflegezeit oder der Familienpflegezeit ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familien erhalten.
Anspruch auf Kuren
Unter bestimmter Voraussetzung können Kranken- und Pflegekassen für pflegende Angehörige Kuren oder Vorsorgeleistungen gewähren. Es gibt spezielle Angebote, bei welchen die pflegebedürftigen Personen ebenfalls teilnehmen dürfen. Weitere Informationen erteilt ihnen ihre Kranken- und Pflegekasse. Mittlerweile bieten spezielle Reiseanbieter kostengünstige sowie behindertengerechte Reiseangebote. Ebenfalls verfügen Wohltätigkeitsverbände sowie Organisationen über solche Angebote.
Welche Unterstützungsmöglichkeiten stehen Ihnen zu?
Die häusliche Pflege eines Angehörigen kann einen schnell an die finanziellen, aber auch körperlichen Grenzen bringen. Des Weiteren ist die psychische Belastung nicht zu unterschätzen. Das gilt nicht nur für Sie als pflegender Angehöriger. Sondern auch für pflegebedürftige Personen ist es nicht einfach, mit den Einschränkungen umzugehen. Bei ihnen kommt schnell das Gefühl, auf anderen zur Last zu fallen. Bei akuten Problemen ist es wichtig, vorher ein entsprechendes Netzwerk aufzubauen, welches bei akuten Problemen unterstützt. Die Pflege- und Krankenkasse sowie verschiedene Ämter sind die erste Anlaufstelle zur Unterstützung von Anträgen sowie sonstigen Auskünften und rechtlichen Fragen.
Vereine und Selbsthilfegruppen
Mittlerweile befinden sich in Deutschland circa 3 Millionen Menschen in der heimischen Pflege. Aus diesem Grund bieten einige Vereine und Selbsthilfegruppen sich als Anlaufstelle für die Beratung und Unterstützung an. Sie erhalten dort sämtliche Tipps sowie beispielsweise praktische Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen. Wenn Sie Interesse haben, können Sie sich bei Pflegekassen und Kommunen über eine Anlaufstelle in ihrer Umgebung informieren.